Durch eine fragwürdigen Anwältin der Kanzlei SKW München, wird das Recht einer Gegendarstellung mit bekanntlicher Art und Weise
mit Füssen getreten, wir erinnern uns, von Drüben kam nicht all zu viel, es kamen Alleskönner, Besserwisser etc. mehr kam nicht wirklich.
Wer den Artikel **Sächsische Zeitung**, der Klatsch-und Lügenpresse vom 14.10.2021 gelesen hat, dieser ist auf der Seite
Sächsische Zeitung zu lesen, wird hier nun die Kanzlei SKW Schwarz München, die Anwältin Johanna Weiss kennen lernen.
Diese Anwältin hat sich mit X-Seiten ausgelassen, welche Rechte man als Betroffener betreffs einer Gegendarstellung hat, nämlich Keine. Weiss hat Passagen des Betroffenen nur einfach wiederholt, eine schwache Kür, wie so vieles aus dem Westen.